Saatgut- und Pflanzguttausch haben eine lange Tradition
Über Selektion und Kreuzung wurden Jahrhunderte lang Nutzpflanzensorten in bäuerlichen Betrieben entwickelt, die durch Tausch weitergegeben wurden. Dadurch entstand eine riesige Vielfalt regionaler Sorten.
Im Zuge der Saatgutgesetzgebung und der damit zusammenhängenden Sortenzulassungen ist diese Tradition nur noch begrenzt erlaubt. Künftig könnten diese Regelungen sogar noch verschärft werden, sodass jedes Saat- und Pflanzgut erst amtlich zugelassen werden muss, um in irgendeiner Form weitergegeben werden zu dürfen.
Dabei sind Kriterien für die Sortenzulassung beispielsweise Uniformität und Homogenität, was die alten Sorten oft nicht erfüllen können. Ausprägungen auf Grund ihres Erbmaterials zeichnen alte Sorten aus, jedoch fallen sie damit für eine Sortenzulassung durch das Raster der homogenen modernen Industriesorten.
Wenn dieses Saatgut nicht mehr weitergegeben werden darf, wird automatisch auch der Anbau und die lebendige Weiterentwicklung der alten Sorten eingeschränkt. Es geht dadurch die genetische Vielfalt eines Jahrtausende alten Kulturerbes verloren. Dies wirkt sich nicht nur auf die Vielfalt in unseren Gärten, auf unseren Äckern und auf unseren Tellern aus.
Dieser Genpool ist gleichermaßen notwendig, um eine Nahrungsmittelversorgung auch unabhängig von der modernen Pflanzenzüchtung sicher zu stellen. Schließlich sind es die alten und samenfesten Nutzpflanzensorten, die sich an sich verändernde Umweltbedingungen anpassen können.
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